Jedes Jahr verschenken tausende Österreicher bares Geld, weil sie ihre Arbeitnehmerveranlagung gar nicht einreichen oder dabei typische Fehler machen. Wir zeigen Ihnen die fünf häufigsten Stolperfallen — und wie Sie diese ab sofort vermeiden.
Fehler 1: Sich auf die antraglose Veranlagung verlassen
Das Finanzamt führt automatisch eine Veranlagung durch, wenn Sie nichts einreichen — aber nur mit den Daten, die dem Finanzamt bekannt sind. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Fehler 2: Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmittel vergessen
Seit der Pandemie können bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 100 Tage) abgesetzt werden. Dazu kommen ergonomische Büromöbel und Arbeitsmittel wie Laptop oder Monitor — oft mehrere hundert Euro Ersparnis.
Fehler 3: Den Familienbonus Plus nicht optimal aufteilen
Bei Doppelverdienern oder getrennt lebenden Eltern wird der Bonus oft nicht optimal aufgeteilt. Bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr stehen auf dem Spiel.
Fehler 4: Fortbildungskosten nicht als Werbungskosten geltend machen
Berufliche Weiterbildungen, Fachliteratur und sogar ein beruflich genutztes Notebook sind als Werbungskosten absetzbar. Viele Arbeitnehmer wissen das nicht.
Fehler 5: Die 5-Jahres-Frist verstreichen lassen
Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für 5 Jahre einreichen. Wer das nicht weiß, verliert oft tausende Euro für vergangene Jahre.
Fazit
Lassen Sie kein Geld liegen. Ein professioneller Steuerberater kostet weniger, als die meisten denken — und das Honorar können Sie im Folgejahr absetzen.
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