Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) ist eines der attraktivsten Instrumente für Gründer in Österreich. Trotzdem wissen viele Jungunternehmer nicht, welche Gebühren sie sich damit ersparen können.
Was ist das NeuFöG?
Das NeuFöG befreit Neugründer und Betriebsübernehmer von einer Reihe von Abgaben im Zusammenhang mit der Gründung. Es gilt für alle Rechtsformen — vom Einzelunternehmen bis zur GmbH.
Welche Gebühren entfallen?
Stempelgebühren für Anträge und Verträge, Firmenbuchgebühren, Grunderwerbsteuer (bei Einbringung von Grundstücken), bestimmte Lohnnebenkosten für die ersten Mitarbeiter (Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag) im ersten Jahr.
Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag erfolgt über ein spezielles Formular (NeuFö 1), das von einem Steuerberater, der WKO oder einem Notar bestätigt werden muss. Bei ATS übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie.
Typische Ersparnis
Je nach Rechtsform und Gründungskosten liegt die Ersparnis typischerweise zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Bei GmbH-Gründungen mit Grundstückseinbringung kann sie deutlich höher ausfallen.
Fazit
Das NeuFöG ist ein echtes Geschenk für Gründer — aber nur, wenn Sie es rechtzeitig nutzen. Sprechen Sie vor der Gründung mit einem Steuerberater, damit keine Frist verpasst wird.


