Ökoinvestitionsfreibetrag: Welche Anschaffungen gefördert werden.

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Seit der Ökosozialen Steuerreform können Unternehmen für bestimmte ökologische Investitionen einen zusätzlichen Freibetrag von 15 % geltend machen. Wir erklären, welche Anschaffungen begünstigt sind.

Was ist der Öko-IFB?

Der Ökoinvestitionsfreibetrag erlaubt es Unternehmen, 15 % der Anschaffungskosten für ökologisch vorteilhafte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur normalen Abschreibung gewinnmindernd geltend zu machen.

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, Wärmepumpen und thermische Sanierung, Elektrofahrzeuge und E-Ladeinfrastruktur, energieeffiziente Produktionsanlagen und Maschinen, emissionsarme Heizungssysteme. Die vollständige Liste wird per BMF-Verordnung festgelegt.

Kombination mit anderen Förderungen

Öffentliche Zuschüsse (z. B. OeMAG, AWS) reduzieren die Bemessungsgrundlage des Öko-IFB. Es lohnt sich eine Vergleichsrechnung: manchmal ist der Freibetrag vorteilhafter als die Förderung.

Praxistipp

Planen Sie die Investition rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater. Der Öko-IFB muss im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden — eine Nachholung ist nicht möglich.