Seit der Ökosozialen Steuerreform können Unternehmen für bestimmte ökologische Investitionen einen zusätzlichen Freibetrag von 15 % geltend machen. Wir erklären, welche Anschaffungen begünstigt sind.
Was ist der Öko-IFB?
Der Ökoinvestitionsfreibetrag erlaubt es Unternehmen, 15 % der Anschaffungskosten für ökologisch vorteilhafte Wirtschaftsgüter zusätzlich zur normalen Abschreibung gewinnmindernd geltend zu machen.
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, Wärmepumpen und thermische Sanierung, Elektrofahrzeuge und E-Ladeinfrastruktur, energieeffiziente Produktionsanlagen und Maschinen, emissionsarme Heizungssysteme. Die vollständige Liste wird per BMF-Verordnung festgelegt.
Kombination mit anderen Förderungen
Öffentliche Zuschüsse (z. B. OeMAG, AWS) reduzieren die Bemessungsgrundlage des Öko-IFB. Es lohnt sich eine Vergleichsrechnung: manchmal ist der Freibetrag vorteilhafter als die Förderung.
Praxistipp
Planen Sie die Investition rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater. Der Öko-IFB muss im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden — eine Nachholung ist nicht möglich.


